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Kompetente steuerrechtliche Begleitung von Freelancern und Freiberuflern

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Freelancer und Freiberufler müssen sich als „Einzelkämpfer“ täglich mit vielen unterschiedlichen Dingen auseinandersetzen. Steuerliche Angelegenheiten müssen allerdings nicht dazugehören! Für alle zu erledigenden Aufgaben rund um die Buchhaltung, den Jahresabschluss, die alljährliche Einkommenssteuererklärung oder die Gewinnermittlung bietet der Steuerberater kompetente Hilfestellung an. Insbesondere Freelancer benötigen fachkundige Unterstützung bei steuerlichen Dingen. Im Internet finden sich häufig fehlerhafte Informationen und die steuerlichen Gesetze unterliegen einem stetigen Wandel. Hier ist das Geld für eine Steuerberatungskanzlei mit Sicherheit sinnvoll und gewinnbringend investiert. Der Steuerberater verfügt über das notwendige Fachwissen und hat wertvolle Tipps um Steuern und Kosten zu sparen. Und das ist vor allem für Freiberufler von herausragender Bedeutung.

Die Einkommenssteuererklärung selbst in die Hand nehmen?

Softwareprogramme zum unkomplizierten Erstellen der jährlichen Steuererklärungen finden sich problemlos. Doch worauf kommt es bei der Einkommenssteuererklärung für Freelancer tatsächlich an? Der Steuerberater hilft hier effektiv, sich im Dschungel der Steuergesetze zurechtzufinden und das Maximum für das eigene Unternehmen herauszuholen. Eine Steuerberatungskanzlei spart Freelancern nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch große Mühe. Der Steuerberater ist der Profi für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung. Zudem hat der Experte immer wertvolle Steuertipps auf Lager. Wer die steuerlichen Angelegenheiten dem Profi überlässt, hat mehr Zeit für eigene Projekte. Zudem kann sich der Freelancer mit Sicherheit darauf verlassen, dass die Steuererklärung korrekt erstellt und fristgerecht beim Finanzamt eingereicht wird.

Ist das selbstständige Erledigen steuerlicher Tätigkeiten günstiger?

Diese Fragestellung lässt sich grundsätzlich mit einem „Nein“ beantworten, denn ein Steuerberater kann einem Freelancer sehr viel Arbeit abnehmen. Ein Laie muss sich in viele steuerlichen Belange erst zeitintensiv einarbeiten. In dieser Zeit kommen die eigenen Projekte weniger voran. Möglicherweise sind Gewinneinbußen die Folge. Im Vergleich dazu, sind die anfallenden Kosten für einen Steuerberater nicht so hoch. Zudem ist der Experte wesentlich schneller bei der Erledigung der anfallenden Tätigkeiten, denn er verfügt nicht über das nötige Fachwissen, sondern auch über die notwendige Routine.

Viele steuerliche Besonderheiten für Freelancer und Freiberufler

Bei freiberuflichen Tätigkeiten sind einige steuerliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Gesetzlich sind Freelancer nicht zur Bilanzerstellung oder zur Buchführung verpflichtet. Das ist bei Selbstständigen aber anders, denn diese Gruppe ist zu diesen Tätigkeiten verpflichtet. Dabei ist es völlig unerheblich ob gewisse Gewinngrenzen überschritten werden. Für Freelancer ist vor allem die sogenannte Einnahmen-Überschuss—Rechnung (EÜR) von Bedeutung. Hierfür gibt es von den örtlichen Finanzämtern spezielle Formulare. Doch das ist bei Weitem nicht alles, was es zu berücksichtigen gilt. Auch bestimmte Besonderheiten zur Umsatzsteuerregelungen sind aufmerksam zu prüfen. Die Umsätze, die ein Freiberuflicher erzielt unterliegen ebenso wie Umsätze aus gewerblicher Tätigkeit, der Umsatzsteuer. Ganz egal, um welche steuerlichen Belange es auch geht – der Steuerberater kann hier professionell beraten und auch unterstützen! Er kennt sich mit den Formularen der Finanzbehörden aus, kennt die aktuellste Gesetzeslage, und kann wertvolle Tipps geben rund um Steuerbefreiungen, Steuerabsetzungen und sonstige Bestimmungen.

Freelancer und Steuerberater – ein gutes Team

Wer als Freelancer mit seinem eigenen Unternehmen durchstarten möchte, muss dem zuständigen Finanzamt mitteilen, in welcher Höhe Umsätze erwartet werden. Es ist sehr wichtig, dass diese Einschätzung sehr realistisch getroffen wird. Als Freelancer gibt es einiges zu beachten: Umsatzgrenzen, Steuerfreibeträge, Besteuerungsgrenzen, steuerliche Abschreibungen und vieles mehr. Der Rat eines Steuerfachmanns ist in einem solchen Fall wirklich Gold wert. So bleibt mehr Zeit für die wichtigen Tätigkeiten und das eigentliche Kerngeschäft. Es ist sehr ratsam, den Steuerberater mit den Einnahmen und Ausgaben des eigenen Unternehmens zu betrauen. Auf diese Weise lässt sich gewährleisten, dass aus steuerlichem Gesichtspunkt alles vollständig ist und seine Richtigkeit hat. Zudem genießt der Freiberufler auch noch eine ausgezeichnete Beratung durch die jeweilige Steuerkanzlei und erhält wertvolle Tipps und Tricks.

Keine Frage, im Steuerbereich ist ausgezeichnetes und umfangreiches Expertenwissen gefragt. Der Steuerberater kennt sich aus mit den gesetzlichen Anforderungen und kann gezielt beraten. Auf diese Weise lässt sich nicht nur wertvolle Zeit einsparen, sondern auch viele Kosten. Generelle Aussagen lassen sich nicht treffen. Es muss immer im Einzelfall beurteilt werden, wo das eigene Fachwissen ausreicht, welche Tätigkeiten sehr gut auch alleine bewältigt werden können und wo der Profi dringend benötigt wird.

Die richtige Steuerberatungskanzlei als idealer Partner

Ein Freiberufler ist gesetzlich nicht verpflichtet, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um das Geschäft betreiben zu können und Erfolg zu haben. Doch die absolute Grundlage ist, das nötige Fachwissen zu besitzen, um die steuerlichen Angelegenheiten selbst bearbeiten zu können. Wer mit Buchhaltung, Buchführung und der alljährlich wiederkehrenden Steuererklärung überlastet ist, kann dies ruhigen Gewissens dem Steuerfachmann überlassen, denn dieser weiß, wo steuerliche Abzüge möglich sind und wo unnötige Kosten vermieden werden können. Die Kosten für den Steuerberater sind also keineswegs falsch investiert.

Selbstverständlich ist es jedoch wichtig, einen Partner zu finden der zu den eigenen Wertvorstellungen passt. Verlässlichkeit ist in diesem Zusammenhang das große Stichwort. Wenn der Steuerberatungskanzlei alle benötigten Unterlagen pünktlich und vollständig zur Verfügung gestellt werden, kann der Steuerberater auf dieser Grundlage weiterarbeiten.…

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Ablauf eines Darlehens mit Kreditnehmer und Kreditgeber

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Für die Vergabe eines Darlehens werden immer zwei Partner benötigt – der Darlehensnehmer und der Kreditgeber, deren jeweiliger Part sich schon aus der Bezeichnung erklärt. Der Darlehensgeber ist derjenige, der den Kredit stellt, das geforderte Geld also momentan nicht selbst braucht und es zum Verleih zur Verfügung stellen kann. Da er für seine „Dienste“, also das Geld verleihen, mit entsprechenden Zinsen entlohnt wird, verdient er an dem Darlehen also auch. Im Gegensatz dazu erhält der Kreditnehmer vom sogenannten Gläubiger die liquiden Mittel, die er aus verschiedensten Gründen benötigen kann und hat so ebenfalls einen Vorteil aus dem Darlehensvertrag. Diesen so erhaltenen Betrag muss der Empfänger dann, wie in der Kreditvereinbarung festgehalten, fristgerecht und mit vorher vereinbarten Zinsen, an den Geldgeber zurückzahlen. In der Zwischenzeit hat der Kreditnehmer allerdings die Summe zur Verfügung, um sie umzusetzen. Beide Parteien können entweder Unternehmen, Kreditinstitute oder private Personen sein.

Um die Angelegenheit der Kreditaufnahme einfacher zu gestalten, kann auch eine dritte Partei ins Spiel kommen, indem sich der Kreditsuchende an einen Kreditvermittler wendet. Dessen Dienste müssen vom Kreditsuchenden selbst entlohnt werden. Es ist sehr wichtig, dass hierbei auf die Seriosität und die Höhe der Vermittlungskosten geachtet wird. Gedehnte Beratungstermine oder Hausbesuche sollten deshalb vermieden werden, ebenso verdächtige Vorabberechnungen und Provisionszahlungen für die Vermittlung, ohne dass ein Kredit bereits fest vereinbart ist zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber.

Angebot und Nachfrage auf dem Kreditmarkt

Als Kreditmarkt fasst man grundsätzlich alles zusammen, das mit Aktionen bezüglich Vergabe und Bedarf von Darlehen in Verbindung steht. Unterschieden wird zwischen Primär- und Sekundärmarkt, wobei der Primärmarkt dazu dient Finanzinstrumente erstmals in Umlauf zu bringen und diese danach, während sie schon in Umlauf sind, auf dem Sekundärmarkt weiter gehandelt werden. Beteiligt sind an diesem Finanzmarkt neben dem Staat natürlich die Banken, die den Primärmarkt dominieren. Auf dem Sekundärmarkt wird die Zahl der Beteiligten breiter, da hier der tatsächliche Kredithandel passiert. Daher zählen z.B. auch Pfandhäuser, aber auch Kreditvermittler und deren schwarze Schafe, die sogenannten Kredithaie, zu den Mitwirkenden. Prinzipiell gilt, der Kreditmarkt lebt solange es entsprechend Bedarf gibt, d.h. Angebot und Nachfrage nicht verebben.

Darlehen und Kredit, was versteht man eigentlich genau darunter?

Wenn es um den Kredit geht, gehen die meisten Menschen davon aus, dass es sich generell um den Austausch von Barem zwischen einer Person und einer Bank handelt. Wenn man genauer hinsieht entdeckt man allerdings, dass ein Kredit noch viel mehr sein kann. Denn im Grunde benennt der Begriff, das sich aus dem der lateinischen Sprache von credere – glauben,– ableitet, eine allgemeine Gebrauchsüberlassung mit Rückzahlung und bei Bedarf Gegenleistungen (Zinsen). Somit ist jede Vorleistung mit Kontrakt ein Kredit.

Wie sich der Kredit über mehrere Jahrtausende hinweg entwickelt hat

Die geschichtlichen Hinweise zum Thema Kredit gehen bis in das Jahr 3.000 v.Chr. zurück. Bereits bevor sich Währungen, so wie wir sie heute kennen, entwickelten, existierten schon Sachkredite. Meist wurden dabei an die frühen Getreidekörner zum Anpflanzen von mehr Pflanzen verliehen oder Handwerkern wurde ein „Kredit“ in Form ihres Arbeitsmaterials gewährt, wobei es sich meist um Metall handelte. Dies passierte natürlich nicht aus reiner Menschenliebe, sondern es handelte sich bei diesen Sachkrediten bereits um eine Kreditform mit Zinsen. Nachdem also das Korn geerntet war oder das Metall verarbeitet und verkauft war, forderte der Kreditgeber seinen Anteil ein. Entweder in Form von frühem Geld oder entsprechenden Sachwerten und mit einem zusätzlichen Anteil, der als Zins bezeichnet werden kann. Die Ursprünge des Kreditwesens bildeten sich schon im siebten Jahrhundert v.Chr. in Griechenland heraus, mit dem Entstehen der ersten tatsächlichen Währungsformen. Dieser Entwicklung erfolgte dann nach einigen Jahrhunderten ein starker Mangel an Bargeld, weshalb der Kredit an sich hier noch einmal einen Aufschwung erlebte. Gerade auf langen und teilweise unsicheren Reisen lebte es sich mit einem Kreditbrief einfach sicherer. Kleinere Mengen Bargeld ließen sich damit vom Eigentümer beschaffen, ohne ständig Gefahr zu laufen die gesamte Reisekasse bei einem Raubüberfall unwiederbringlich zu verlieren. Es folgte im 18. Jahrhundert die erste offizielle Vergabe eines Kredites mit „modernem“ Kreditzins und die Entwicklung der gewerblichen Kreditvergabe. Der Schritt zu ersten Kreditbanken und offiziellen Regulierungen inklusive gesetzlichem Darlehensrecht ließ nicht mehr lange auf sich warten und führte zu dem, was wir heute als Kredit kennen und nutzen.

Absicherung für beide Parteien mit der Kreditversicherung

Eine ausreichende Absicherung sollten Sie – egal ob Sie einen Kredit aufnehmen oder einen Kredit gewähren – immer in den jeweiligen Kreditvertrag mit einbauen und diesen generell sehr deutlich formulieren. In erster Linie dient dies natürlich dazu, im Fall von Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers etwas in der Hand zu haben. Wenn den Kreditverbindlichkeiten nicht mehr nachgekommen werden kann, steht der Kreditgeber mit einer Absicherung nicht komplett ohne etwas da, sondern kann diese behalten. Dies soll generell dem Entstehen von ökonomischen Nachteilen entgegen wirken. Wird der Kredit jedoch wie vereinbart beglichen, erhält der Kreditnehmen die zuvor hinterlegte Absicherung wieder zurück.

Wie sich diese Absicherung eines Kredits gestaltet, ist nicht zwingend festgelegt.…